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50-64 Jahre für 1,60€ / Tag |
"guests" - Reisen mit Sicherheit
Ob Kurztrip oder Weltreise, ob Rundreise oder Städtetour – so
individuell wie Ihre geplante Reise sollte auch der Versicherungsschutz
sein. Klemmer International betreut ausländische Gäste in Deutschland
und Deutsche im weltweiten Ausland – mit Fachkompetenz und einem
maßgeschneiderten Angebot speziell für Gäste und Touristen.
| Reisekrankenversicherung |
| Es
erfolgt eine Kostenerstattung für medizinisch notwendige kurative
Heilbehandlung von Beschwerden infolge von akuten Krankheiten
(Notfällen) und Unfällen etc |
| Ambulanten und stationäre Leistungen zu 100 % |
| Ambulante Heilbehandlung |
| Ärztlich
verordnete Arznei- und Verbandmittel (keine Nähr-, Stärkungs-,
Kosmetikpräparate o.Ä.) Die Eigenleistung pro Rezept beträgt € 5.- |
| Ärztlich verordnete Hilfsmittel, die infolge eines Unfalls notwendig werden und der Behandlung der Unfallfolgen dienen |
Schwangerschaftsbehandlungen
und anschließende Entbindung innerhalb des Vertragszeitraumes bei einer
in der Vertragslaufzeit entstandenen Schwangerschaft
|
| Stationäre
Heilbehandlung einschl. Operationen in der allgemeinen Pflegeklasse
ohne Wahlleistungen. Für die ersten 14 Tage Krankenhausaufenthalt in
einem Versicherungsjahr sind pro Tag und Person € 9.- Eigenanteil zu
bezahlen. |
| Ärztlich verordneter Krankentransport |
| Medizinisch notwendiger Rücktransport ins Heimatland |
| Überführungs- oder Bestattungskosten bis max. |
€ 10.000,– |
| Zahnärztliche und Kieferchirurgische Leistungen zu 50 % |
| Zahnbehandlung
im Rahmen einer akuten Schmerztherapie sowie eine damit im Zusammenhang
stehende Zahnfüllung in einfacher Ausführung, Wurzelbehandlung und
Zahnextraktion. |
| Unfallversicherung |
| Versicherungssumme für den Todesfall |
€ 5.000,– |
| Versicherungssumme für Invalidität |
€ 30.000,– |
| Invaliditätsleistung bei Vollinvalidität mit 350% Progression |
€ 105.000,– |
| Privat-Haftpflichtversicherung |
| Deckungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden |
€ 1.100.000,– |
| Abschiebekosten |
| Bei behördlicher Anordnung gem. §§ 765, 773 BGB in Verbindung mit §§ 66 Abs. 2, 67 und 68 AufenthG bis max. |
€ 1.600,– |
> Direkt zum Online-Antrag
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