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Wer seinen Urlaub absagen oder ihn unterbrechen muss, hat meist unerfreuliche Gründe, denn die Reise ist meist langfristig geplant und vorbereitet.
Eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV) schützt Sie vor den finanziellen Folgen bei Stornierungen.
Eine Reiseabbruch-Versicherung (Urlaubsgarantie) tritt ein, wenn Sie Ihre Reise z.B. aufgrund einer unerwarteten, schweren Erkrankung oder eines Unfalls abbrechen, unterbrechen oder verlängern müssen.
Die Produkte
- Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und Reiseabbruch-Versicherung
ohne SB (RRV + Urlaubsgarantie)
Unsere Empfehlung in Sachen Urlaubsschutz - denn hier haben Sie einen umfassenden Versicherungsschutz sowohl bei Nichtantritt der Reise als auch bei Abbruch, Unterbrechung oder Verlängerung aufgrund von Krankheit oder Unfall. Abschluss der Versicherung am Tag der Reisebuchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reisebeginn.
...lassen Sie sich ein Angebot berechnen!
Bitte vergessen Sie nicht auch eine Auslands-Krankenversicherung abzuschließen!
Unser Angebot dazu finden Sie unter Auslandsschutz.
- Last-Minute-Tarif RRV Plus Urlaubsgarantie
Die Reiserücktrittskostenversicherung mit Reiseabbruch-Versicherung für Kurzentschlossene.
Top-Schutz auch noch in letzter Minute für Reisen, die innerhalb von 14 Tagen nach Reisebuchung angetreten werden.
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- Reise-Rücktrittskosten-Versicherung für Gruppenreisen plus Urlaubsgarantie (31 Tage)
Eine Gruppe besteht aus mindestens zehn Personen, bei Bahnreisen aus mindestens sechs Personen, mit gleichem Reiseziel und Reisedatum
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Leistungen
Die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen bei Stornierung oder auch bei Reiseabbruch z.B. wegen:
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unerwartet schwerer Erkrankung auch bei Risikopersonen
- schwere Unfallverletzung
- Tod eines Mitreisenden oder von Angehörigen
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft; der Reiseantritt ist unmöglich oder unzumutbar
- erheblicher Schaden am Eigentum; die Anwesenheit zur Aufklärung ist erforderlich
- unerwartete betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsplatzes
- unvorhergesehener Wechsel des Arbeitgebers
Sie können die Reise-Rücktrittskostenversicherung als Einmalversicherung, hier ist nur die angegebene Reise versichert, oder als Jahresversicherung, hier sind alle Reisen innerhalb eines Jahres, jeweils bis zur angegebenen Höchstpreisgrenze versichert, abschließen.
Der Online-Rechner ermittelt in wenigen Sekunden den Preis für Ihre Versicherung und führt Sie bei Bedarf weiter zum Online-Antrag.
Gute Reise!
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