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Überzeugender Komfort-Versicherungsschutz: "students" PREMIUM
Diese erstklassige Versicherungsvariante vereint alle Vorzüge des "students" Versicherungsprogramms. Profitieren Sie von überzeugenden Zusatzleistungen und erhöhten Deckungssummen!

Reisekrankenversicherung
Medizinische Leistungen zur Rehabilitation
Es erfolgt eine Erstattung für medizinisch notwendige kurative Heilbehandlung von Beschwerden infolge von akuten Krankheiten (nur Notfällen) und Unfällen etc.
Ambulante Heilbehandlung
Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel (keine Nähr-, Stärkungs-, Kosmetikpräparate o.Ä.) Die Eigenleistung pro Rezept beträgt € 5,-.
Ärztlich verordnete Hilfsmittel, die infolge eines Unfalls notwendig werden und der Behandlung der Unfallfolgen dienen
Schwangerschaftsbehandlungen und anschließende Entbindung innerhalb des Vertragszeitraumes bei einer in der Vertragslaufzeit entstandenen Schwangerschaft
Stationäre Heilbehandlung einschl. Operationen in der allgemeinen Pflegeklasse ohne Wahlleistungen; für die ersten 14 Tage Krankenhausaufenthalt in einem Versicherungsjahr sind pro Tag und Person € 9,- Eigenanteil zu bezahlen.
Ärztlich verordneter Krankentransport
Medizinisch notwendiger Rücktransport ins Heimatland
Überführungs- oder Bestattungskosten bis max. € 10.000,–
Zahnbehandlung im Rahmen einer akuten Schmerztherapie, bis zum 2,3fachen Satz der GOZ bzw. GOÄ; sowie eine damit im Zusammenhang stehende Zahnfüllung in einfacher Ausführung, Wurzelbehandlung und Zahnextraktion.
Pro Jahr zu 100% bis max.
€ 500,–
darüber hinausgehende Kosten (für akute Schmerzbehandlung) zu 50 % ohne Limit
Einfache Reparatur von vorhandenem Zahnersatz im gesamten Versicherungszeitraum zu 50 % bis max.
€ 500,–
Einfache Reparatur von vorhandenem Zahnersatz zu 100 % nach einem Unfall bis max. € 2.300,–

Unfallversicherung
Versicherungssumme für den Todesfall € 5.000,–
Versicherungssumme für Invalidität € 52.000,–
Invaliditätsleistung bei Vollinvalidität mit 350% Progression € 182.000,–

Privat-Haftpflichtversicherung (Subsidärdeckung)
Deckungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden € 2.600.000,–

Abschiebekosten
Bei behördlicher Anordnung gem. §§ 765, 773 BGB in Verbindung mit §§ 66 Abs. 2, 67 und 68 AufenthG bis max. € 4.100,–